AGB



Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter ist Matthias Baier, Freeride-Guide.com, im folgenden Text „Veranstalter“ oder „wir“ genannt. Alle Kurse, Ausflüge, Camps und Veranstaltungen (z.B. Contest, Tour) werden vom Veranstalter organisiert, vorbereitet und ausgetragen.Veranstalter

2. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung des Kunden schließt dieser mit dem Veranstalter einen verbindlichen Vertrag ab. Die Anmeldung muss mittels einer Buchung schriftlich, per Internet, E-Mail oder persönlich beim Veranstalter vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung in Form einer Rechnung.

3. Bezahlung

3.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung (Rechnung) ist die Buchung für den Veranstalter und den Kunden verbindlich. Mit erhalt der Rechnung wird der volle Betrag sofort mit Abschluss des Vertrages, d.h. bei Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

3.3 Die Bezahlung erfolgt  durch Überweisung des Betrages auf das Konto des Veranstalters.

4. Leihmaterial

Sämtliches zum Verleih angebotenes Material ist hochwertiges Markenmaterial und wird als in optimalem Zustand angenommen betrachtet.

4.1 Bereitstellung und Rückgabe

Der Verleih beginnt mit der Annahme des Materials durch den Kunden am Ort des Verleihs und dauert bis inklusive dem Tag der Rückgabe, gemäß der Dauer, die auf der Buchungsbestätigung steht.

Für jeden Verleih wird generell ein Ausweis benötigt und eine Leihgebühr verlangt.

Die verliehene Snowboardausrüstung steht mit dem Moment der Inbesitznahme unter der völligen Verantwortung des Kunden. Er verpflichtet sich, unter allen Umständen, es so zu benutzen, dass er sich ihm gegenüber verantwortungsvoll verhält.

Es ist unerlässlich, dass das ausgeliehene Material ausschließlich bei uns zurückgegeben wird.

4.2 Nutzung

Das verliehene Material ist einzig zur Nutzung durch den Kunden allein bestimmt, ohne Möglichkeit der Untervermietung oder auch der kostenlosen Weitergabe.

Der Kunde ist für die Benutzung des Materials ausschließlich selbst verantwortlich. Er muss zur ordnungsgemäßen Verwendung des Materials fähig sein und ist verpflichtet, dieses mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte, gemäß den geltenden Bestimmungen, einzusetzen.

Das Leihmaterial muss in einem solchen Zustand zurückgegeben werden, wie es angeboten wurde. Das Material, das markiert oder nummeriert ist, muss mit denselben Nummern und Markierungen zurückgegeben werden.

4.3. Haftung Dritter

Alle Leihboards werden ohne Fangleine verliehen. Für jeglichen wie auch immer entstandenen Schaden an Dritte haftet der Kunde, unter dem der Verleih läuft.

4.4 Diebstahl und Beschädigung

4.4.1 Im Falle eines Diebstahls des Snowboardmaterials muss der Kunde die Bestätigung der Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Behörde (Polizei, Gendarmerie) einreichen.

4.4.2 Jegliche wie auch immer entstandene Schäden, führen, zuzüglich zum Mietpreis, zu einer direkten Erstattung des Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswerts, maximal aber bis zur Erstattung des Neupreises.

4.3.3 Im Falle einer Beschädigung des Snowboardmaterials muss der Kunde das beschädigte Material wieder zurückbringen.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Flyer-, Prospekt-, Websiteangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.

6. Höhere Gewalt

Wird der Kurs, der Ausflug, das Camp, die Veranstaltung nach Buchungsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung des Kurses, der Veranstaltung, des Ausflugs, des Camps noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu treffen z.B. in Form eines Gutscheins oder erneuter Festlegung eines Ersatztermins.

Pandemie

6.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienekonzepten für Sport, touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie–abrufbar unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
– Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder
– Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere, vgl. RKI Steckbrief Nr. 8, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) und/oder
– Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen,
von Gesetzes wegen vom Kursbetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
6.2. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Wir empfehlen Euch eine Reiserücktrittsversicherungen, z.B. hier: https://www.check24.de/reiseversicherung/ ,die auch Corona mit beinhalten schon ab unter 20€. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung.
6.3. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden können aufgrund der Einschränkungen (zB. Lockdown) verursacht durch eine Pandemie, greift somit Eure Reiseversicherung oder ihr erhaltet von uns alternativ einen Gutschein über den gezahlten Festivalpreis, den ihr für ein Camp oder das nächste Festival dann einlösen könnt.

7. Preisveränderungen

Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, wie Bergbahn, in dem Umfang zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Antritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.

8. Ersatzperson

Bis vor Kursbeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung des Kurses durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften sie und der Anmelder als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

10. Störung durch den Teilnehmer

Der Veranstalter ist berechtigt den Buchungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer Abmahnung den Kurs, den Ausflug, das Camp, die Veranstaltung weiterhin erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar ist. Das gilt insbesondere für den Fall, dass sich der Teilnehmer nicht an sachlich gerechtfertigte Anweisungen hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Buchungspreis weiter zu.

11. Mitwirkungspflicht

Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Veranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen, oder bei einem erheblichen Mangel den Kurs kündigen, wenn der Kunde dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

12. Unmöglichkeit

Wird die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die weder vom Veranstalter noch vom Teilnehmer zu vertreten sind, unmöglich, so ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen, bzw. dem Teilnehmer eine Gutschrift zu erteilen.

13. Veranstaltungsleitung

Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel geprüfte Snowboardlehrer oder ähnlich für die Leitung notwendig qualifizierte Personen. Im Interesse der Sicherheit ist den Anordnungen der Leitung unbedingt Folge zu leisten.

14. Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich (per Mail) eingereicht werden. Bei einem Rücktritt
– bis 30 Tage vor dem Event/Reiseantritt 10 %
– vom 29. Tag bis 22. Tag vor dem Event/Reiseantritt 30 %
– vom 21. Tag bis 15. Tag vor dem Event/Reiseantritt 40 %
– vom 14. Tag bis 7. Tag vor dem Event/Reiseantritt 70 %
– ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80 %

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

15. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nicht für unerlaubte Handlungen und Unterlassungen der Erfüllungshilfen.
Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Mängel, Beschädigungen und Verlust.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle.
Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt, z.B. Liftbetrieb, Schneemangel

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Haftungsverzicht Splitboard Festival

Veranstalter ist:Freeride-Guide.com
Matthias Baier, Jahnweg 4, 82418 Murnau

a) Verantwortlichkeit

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass er haftpflicht- und krankenversichert ist und im Schadensfall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter und alle Involvierten stellen wird, sowie er den Anweisungen der Organisatoren Folge leistet.

b) Haftungsverzicht

Der Teilnehmer verzichtet durch Abgabe der Anmeldung, für alle im Zusammenhang mit seiner Person erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder des Rückgriffs gegen – den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer – Behörden, andere Organisationen bzw. juristische und natürliche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen – den Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen; den Betreiber des Skiliftes, dessen Beauftragte und Helfer – andere Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer.

c) Fahrtvorschriften

Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, bei Unfällen, wo Menschen in Gefahr sind, „Erste Hilfe“ zu leisten. Im Notfall ist die 112 zu alarmieren. Ebenfalls hat jeder Teilnehmer die Strecke (die Piste) vor Benutzung zu begutachten und zu prüfen. Bei Beschädigung des Testmaterials haftet der Teilnehmer für den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Firma.

„Ich, der Teilnehmer, habe die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden, und akzeptiere diese Vereinbarung freiwillig und aus freien Stücken.“